Sekundarstufe II | Oberstufe
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Interessierte,
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Schule und unserer gymnasialen Oberstufe.
Unsere gymnasiale Oberstufe besteht aus zwei Abschnitten, der einjährigen Einführungsphase und der zweijährigen Qualifikationsphase. Dabei ist das Ziel des Unterrichtes die Vermittlung einer vertiefenden Allgemeinbildung, die Förderung des selbstständigen Lernens und des wissenschafts-propädeutisches Arbeitens sowie der Erwerb einer allgemeinen Studierfähigkeit.
Die Einführungsphase wird an unserer Schule hauptsächlich im Klassenverband unterrichtet, Ausnahmen bilden hierbei einzelne Fächer. Sie hat die Aufgabe die Schülerinnen und Schüler auf den Unterricht der Qualifikationsphase vorzubereiten, Grundlagenwissen zu vermitteln und Wahlentscheidungen für die Qualifikationsphase zu ermöglichen.
Alle Informationen zum Auslandsjahr während der Einführungsphase finden Sie in dem unten aufgeführten Informationsflyer.
Mit der Versetzung in die Qualifikationsphase wird den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, entsprechend ihrer Neigungen und Angebot der Schule, fachbezogene Schwerpunkt zu wählen. Die gewählten Schwerpunktfächer und ihre dazugehörigen Kernfächer müssen durchgängig besucht werden und sind Bestandteil der Abiturprüfungen. Diese Schwerpunktbildung trägt zum hohen Niveau der gymnasialen Oberstufe bei und sichert eine erfolgreiche Teilnahme an den Abiturprüfungen. In der Qualifikationsphase kann die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden, welches eine profunde Grundlage für ein Studium oder eine Berufsausbildung darstellt.
Im Folgenden werden Sie genauer über Abläufe und die Organisation unserer Oberstufe informiert:
Bei Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Imke Lohmeyer
Rechtsgrundlagen sind:
1.) Verordnung und Ergänzende Bestimmungen über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (hier)
2.) Erlass "Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (hier)